Schulanmeldung

Liebe Eltern,

Sie möchten Ihr Kind an unserer Schule anmelden. Wir freuen uns schon jetzt, Sie und Ihr Kind kennenzulernen!

Bitte vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Anmeldung!

Die Anmeldungen für das Schuljahr 2026/27 findet in der Woche vom 6.10. bis 10.10.2025 nach Terminvereinbarung statt

Ansprechpartnerin:
Frau Bayraktar (Schulsekretärin)
Telefon: 0221–35689990
(Mo bis Mi, 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr)

Zur Schulanmeldung sollen beide Erziehungsberechtigte und das Kind kommen. Gerne erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. 

Bitte laden Sie sich folgende Unterlagen herunter und bringen Sie sie vollständig ausgefüllt mit zu Ihrem Termin:

Ablauf des Anmeldeverfahrens:

  • Anmeldung an der Schule (Erstwunsch) zu den vorgegebenen Anmeldeterminen (keine verbindliche Anmeldung)
  • Anmeldezeitraum: Montag, 6.10.2025 bis Freitag, 10.10.2025
  • Schuleingangsuntersuchung: Sie erhalten nähere Informationen bei der Schulanmeldung 
  • April/ Mai 2026: Versand der Aufnahmebescheide
  • Kontakt durch die Schule, Besuche in den Kitas/in der Schule 
  • Juni 2026: Elterninformationsabend zur Klassenaufteilung und zu den Klassenlehrer*innen 
  • Voraussichtlicher Termin für die Einschulung: Donnerstag, 03.09.2026

Rechtliche Information zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule wieder ein wenig näher kennen. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.